Liebe Besucher*innen,
gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Nordrhein Westfalen ist seit dem 22.09.2021 die Durchführung von Veranstaltungen nach dem 2G-Modell möglich. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Besucher*innen einlassberechtigt sind. Unter den genannten Bedingungen fallen die Maskenpflicht, der Mindestabstand und die Kapazitätsbegrenzung weg. Wir als örtlicher Veranstalter haben uns dazu entschieden, dieses Modell zu testen, um das Volkskarneval wieder unter „Normalbedingungen“ stattfinden lassen zu können.
Zu beachten ist, dass es sich bei den folgenden Punkten um die Umsetzung der vorerst geltenden Verordnung des Landes Nordrhein Westfalen handelt und eine Anpassung nicht ausgeschlossen ist.
Nachweispflicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen
Allen Besucher*innen sind verpflichtet beim Einlass einen Impf- bzw. Genesungsnachweis in Kombination mit einem gültigen Personalausweis vorzuzeigen.
Ausnahmen
Von der 2G-Regel ausgeschlossen, sind folgende Besucher*Innen:
- Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen, dessen Testungsergebnis nicht älter als 24 Stunden ist.
Gesundheit der Besucher*innen
Die Gesundheit unserer Besucher*innen liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden wir bei unseren Veranstaltungen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein/e Besucher*in an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt diese/r das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19.
Es wird zudem von jedem/r Besucher*in erwartet, dass er/sie:
- sich an alle Empfehlungen und Vorgaben der zuständigen Behörden hält, die darauf abzielen, die Übertragung des Virus zu verhindern (Einzelheiten dazu können über den folgenden Link abgerufen werden: www.infektionsschutz.de; und
- alle Anweisungen, die von uns und unseren Veranstaltungs- und Sicherheitsmitarbeitern*innen oder der Veranstaltungsstätte gegeben werden, befolgt.
Wir empfehlen den folgenden Personen, die Veranstaltung nicht zu besuchen:
- Jede Person, die darüber informiert wurde, dass sie klinisch extrem gefährdet ist und dass sie abgeschirmt werden sollte.
- Personen, die im gleichen Haushalt leben wie eine Person, die klinisch extrem gefährdet ist.
- Jede Person, die Symptome von Covid-19 zeigt (z.B. neuer anhaltender Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
Bei Durchführung der Veranstaltung müssen die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von Covid-19 zu verhindern. Es wird von allen Besucher*innen erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltenskodex befolgen, der ggf. kurzfristig vor der Veranstaltung an Ticketkäufer*innen versendet wird.
Besucher*innen können sich direkt an die Veranstaltungsstätte wenden, um weitere Informationen über die Schutzmaßnahmen zu erhalten, die dort getroffen werden.
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen sind wir berechtigt, den/die betreffende/n Besucher*in von der Veranstaltung auszuschließen.